roko schrieb am 05.01.2021 23:38:
Denn es heißt ja klugerweise "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".
Und da nirgends festgelegt ist, was mit "anderer Abhilfe" gemeint ist, kann man immer behaupten, dass dies oder das noch möglich wäre, z. B. der Gang zum Gericht (auch wenn die Justiz voll auf Linie gebracht worden wäre).
Wer also Widerstand leisten will, kann diesen nicht mit dem GG begründen.
lg,
roko
Das ist aus meiner Sicht nicht richtig.
Ich bin nur ein juristischer Laie, aber wenn eine Bundesregierung die FDGO per Ermächtigungsgesetz außer Kraft setzt, dieses per Gericht nicht gekippt wird, sondern im Gegenteil Demonstrationen verboten und diese Verbote durch Gerichtsentscheidungen bestätigt werden, dann ist aus meiner Sicht keine andere Abhilfe mehr möglich und damit das Recht auf Widerstand gegeben.
Freiheitsrechte sind kein Gnadenakt, sondern sie stehen jedem zu, und die muss man sich nehmen, wenn sie beschnitten werden.