markesmith schrieb am 06.01.2021 11:04:
Bei gleichzeitiger Überschreitung eines Verbots einen "gewichtigen Grund" dafür parat halten.
Das sehe ich anders. Habe mir überlegt, wenn die Polizei mich irgendwo anhält, kriegen die meine Personalien und das war's. Keine Rechtfertigung, keine Diskussion. Dann abwarten, ob Post kommt und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Trage Maske in geschlossenen Räumen, also im Bus, in der Bahn, in Geschäften usw. Trage keine Maske auf Bahnsteigen oder auf der Straße. An irgendwelche amtlichen Besuchsregelungen für private Haushalte halte ich mich auch nicht. Nicht vor dem Mega-Lockdown und auch jetzt nicht. Wenn meine Gastgeber aber spezielle Wünsche haben für den Umgang versuche ich schon, darauf einzugehen, bzw. man bespricht das mal. Das war zum Beispiel Weihnachten der Fall. Die Freunde, die ich am 1. besucht habe, hatten auch eine Tante zu Besuch, eine ältere Dame. Da haben wir halt vorher kurz gequatscht und ich hab angeboten, auf Abstand zu achten oder Maske zu tragen. Das wollte aber niemand.