Ansicht umschalten
Avatar von mal_so
  • mal_so

mehr als 1000 Beiträge seit 19.01.2010

NEIN! mit einer Ausnahme

NEIN! mit einer Ausnahme,
man gewinnt den Umsturz und kann die alte Regierung aburteilen.

Aber solange die alte Regierung weiterhin im Sattel bleibt,
hilft einen auch dieser Paragraf nichts.

Solange die Staatsanwaltschaft der amtierenden Regierung unterstellt ist,
werden genug andere Ermittlungsverfahren aufgemacht und
die Wirkung des Paragrafen verpufft.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten