"triftiger Grund". Steht im BgB, Buch Angela, §4711. "Wohnort" ist dann §0815.
So langsam müßten mal ein paar Staatsanwälte, Rechtsanwälte und vor allem Verwaltungsrichter sich ernsthaft die Frage stellen, ob die sich von dieser Gurkentruppe noch weiter auf Stan & Olli-Niveau vorführen lassen oder endlich mal ihren verdammten Job machen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.01.2021 20:51).