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Avatar von st.sch.
  • st.sch.

mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2012

Re: Wichtige Verständnisfrage - ernst gemeint

Bin ich verpflichtet Informationen abzuholen?

Ja.

Oder sind die Kundgeber verrpflichtet die Untertanen zu informieren, evtl. per Post-Einschreiben oder persönlicher Information unter Zeugen?

Eine rechtsverbindlich nachweisbare Information für jeden Einzelbürger ist nicht nötig, eine Information ansich natürlich schon.

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