klapauzius_rides_again schrieb am 05.01.2021 20:16:
"triftiger Grund". Steht im BgB, Buch Angela, §4711.
So langsam müßten mal ein paar Staatsanwälte, Rechtsanwälte und vor allem Verwaltungsrichter sich ernsthaft die Frage stellen, ob die sich von dieser Gurkentruppe noch weiter auf Stan & Olli-Niveau vorführen lassen oder endlich mal ihren verdammten Job machen.
Die Prozessführung klappt bis zum Ende. Wir sind ja schließlich in Deutschland (Gab es da nicht auch ein Problem beim internationalen Haftbefehl oder EU-Haftbefehl?)
Roland Freisler: "Morde? Sie sind ja ein schäbiger Lump!" läuft äh, lief
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.01.2021 20:57).