klapauzius_rides_again schrieb am 05.01.2021 20:16:
"triftiger Grund". Steht im BgB, Buch Angela, §4711. "Wohnort" ist dann §0815.
So langsam müßten mal ein paar Staatsanwälte, Rechtsanwälte und vor allem Verwaltungsrichter sich ernsthaft die Frage stellen, ob die sich von dieser Gurkentruppe noch weiter auf Stan & Olli-Niveau vorführen lassen oder endlich mal ihren verdammten Job machen.
Es könnte dabei herauskommen, dass die Teilnahme an Demonstrationen unter Verletzung der Auflagen irgendwann so bewertet wird wie die Teilnahme an illegalen Autorennen. Zumindest wäre das konsequent.