Ah, die Dublin-Verträge. Ja, die gibt es, an sich sind sie auch gültig, schert nur niemanden.
Und es wäre ja nicht mal vollständig erkennungsdienstlich, es würde schon reichen, wenn damit abgeglichen wird, wer schon Gelder bezieht. Komplett erkennungsdienstlich (sprich: Abgleich mit Interpol und Strafverfolgungsbehörden) kann man natürlich auch machen, wie bei uns Auslandsdeutschen bei Beantragung eines neuen Passes oder Personalausweises.
Bei den meisten IT-Arbeitsplätzen hier muss man auch einen Interpol- und österreichischen Strafregisterauszug beim Arbeitgeber abgeben.