Meinungsfreiheit erlaubt durchaus die Widergabe von Referenzen auch ohne Prüfung wie das irrige Auslegen von Ereignissen - das ist in der Sache eine Meinung - oder die Äusserung von Vermutungen.
Wenn Vermutungen zu Tatsachen nicht so gekennzeichnet sind, ändert das im
Prinzip erstmal nichts daran,Es handeöt sich um
semiotische Normalität der Vereinfachung.
Dennoch haben Sie juristiscj recht.
A hat den B emordet. Ist ungleich zu:
Hat A den B emordet? Oder:
Ich glaube, der A hat den B ermordet.
Die Frage ist in jedem Fall jusristisch unbedenklich. Die Glaubensbekennung kann angegriffen werden. Die Aussage ist klar juristisch anders belegt.
In der online Diskussion, wo alle auf Halbwissen oder Nichtwissen basierend Meinungen herum ppsaunen, die wie Aussagen klingen, ist zwar rechtlich der gleiche Tatbestand da. In der Natur der Sache ist es aber eben nir Meinungsaustausch. Vor allem wenn kein Zeitzeuge redet und keine Referenz vorliegt.
Dennoch geht die Rechtsprechung aber in der Tat in die Richtung, dass dir banale Meinungsäusserung die Absicht der Falschaussage mit finsterem Motiv zugeschrieben wird. Das nennt man dann Fale News. Aber man wird sicher zugestehen können, dass diese herrschende RechtsMEINUNG wenig dem Gefühl
des Anwenders entspricht.
Genau deswegen beschwert man sich über Zensur. Die Rechtsmeinung scheitert an notwendiger Differenzierung zum Einzelfall pder ist in der Tat teleologisch durchsetzt mit der Frage „wo kommen wir denn da hin, wenn sich Meinungsblasen zum Nährboden zu verbrecherischen Handlungen bilden?“
Aber kein Grund als Mensch hier der Rechtsmeinung nachzulaufen und hier den Fimger zu schwingen