Beim lesen der sehr unübersichtlichen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen bin ich auf diesen Text gestoßen:
Im öffentlichen Interesse durchgeführte Aufgaben:
Zur Durchführung von Forschung zum Wohle der Gesellschaft und zur Förderung von Schutz, Integrität und Sicherheit gemäß der Beschreibung in unserer Datenschutzrichtlinie unter So verwenden wir Informationen, wenn dies gemäß den Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, im öffentlichen Interesse erforderlich ist.
Wenn wir deine Daten so verarbeiten, wie es für eine im öffentlichen Interesse durchgeführte Aufgabe erforderlich ist, hast du das Recht, unserer Verarbeitung zu widersprechen und ihre Beschränkung zu verlangen. Um deine Rechte auszuüben, gehe bitte zum Abschnitt So übst du deine Rechte aus der Datenschutzrichtlinie. Bei der Bewertung eines Widerspruchs werden wir verschiedene Faktoren berücksichtigen, einschließlich: die berechtigten Erwartungen unserer Nutzer; den Nutzen und die Risiken für dich und Dritte; sowie sonstige verfügbare Mittel zur Erreichung desselben Zwecks, die möglicherweise weniger invasiv sind und keine unverhältnismäßigen Anstrengungen erfordern.
Deinem Widerspruch wird stattgegeben, und wir werden die Verarbeitung deiner Daten einstellen, es sei denn die Verarbeitung basiert auf zwingenden berechtigten Gründen oder ist aus rechtlichen Gründen erforderlich.
Für mich bedeutet, insbesondere dieser Satz
Wenn wir deine Daten so verarbeiten, wie es für eine im öffentlichen Interesse durchgeführte Aufgabe erforderlich ist
, dass sie im "öffentlichen Interesse" alles tun können was sie wollen!
Auf "richterliche / hoheitliche Anforderung" (oder ähnlich) würde ich noch verstehen können. Aber davon steht da nichts.
Heißt für mich im Ergebnis: Wenn WhatsApp es im "öffentlichen Interesse" für erforderlich hält, mit meinen Daten etwas zu tun, dürfen sie das.
Heißt (z.B.): wenn ich mich - z.B. während eines Lockdowns mit Bewegungseinschränkung - außerhalb meines normalen Lebensbereichs aufhalte und sie das per Standortermittlung mit bekommen, können und dürfen sie die Behörden informieren.
Mit Zustimmung zu den Bedingungen "ernenne" ich WhatsApp also zu einem Hilfssheriff, der aufpasst, dass ICH "artig" bin!
Danke, das brauche ich nicht!
Oder verstehe ich das etwa falsch?
Bisher habe ich in noch keiner Berichterstattung etwas zu dem Thema gefunden - was mich sehr wundert. Vielleicht kann das hier jemand erklären!
Fundstelle:
https://www.whatsapp.com/legal/privacy-policy-eea
Unter dem Punkt "So verarbeiten wir deine Informationen" als letzter Absatz!