DL5MHK schrieb am 01.09.2024 10:23:
hrwe schrieb am 01.09.2024 10:14:
2023 gab es fast 9000 Straftaten mit Messern.
Hier wäre allerdings mal interessant, bei wievielen es sich um Straftaten mit einem (oder mehreren) Opfer(n) handelt und wieviele davon opferlose Straftaten sind, z.B. Verstöße gegen § 42a WaffG.
Deren Anteil dürfte nicht unerheblich sein.
taschenmesser.de meint:
Das Waffengesetz verbietet das Führen von Anscheinswaffen und Messern. Verstöße gegen § 42a WaffG stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Dürfte demnach in Statistiken über Straftaten nicht vorkommen.