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  • Leser2015

456 Beiträge seit 19.11.2015

Re: Und natürlich wird wieder irgendwas verboten...

Zwar bin ich selbst leider Nichtjurist, doch aus meiner Sicht ist selbst das Miführen fast aller bei Gewalttaten eingesetzten Messer – häufig typische Küchenmesser mit einer Klingenlänge unter zwölf Zentimetern – erlaubt; sie fallen also nicht unter gesetzliche Verbotsbestimmungen (https://www.anwalt.de/rechtstipps/kann-ich-jedes-messer-nach-dem-neuen-waffengesetz-besitzen-und-benutzen-192012.html), sofern die Tat außerhalb einer sogenannten Waffenverbotszone stattfand, in der auch das Mitführen anderer gefährlicher Gegenstände, außer bei einem meist beruflich bedingten berechtigten Interesse, untersagt ist.

Im Detail sind all die Normen zu Messern komplett unverständlich, denn manchmal gelten sie als Waffen und dann wieder nur als gefährliche Werkzeuge wie zum Beispiel auch längere Schraubendreher. Außerdem sind polizeistatistische Kategorien wie Messerangriff oder Messergewalt prinzipiell irreführend, sofern nicht zugleich die Legitimität eines Messereinsatzes, etwa als Zwangsmittel im Rahmen gerechtfertigter Selbstverteidigung, juristisch bewertet wird, was fachlich nur eine Staatsanwaltschaft leisten könnte. Wie solche Statistiken überhaupt erstellt werden, könnte man aber in Interviews mit Verantwortlichen erfragen.

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