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  • Leser2015

470 Beiträge seit 19.11.2015

Re: Und natürlich wird wieder irgendwas verboten...

heiseleser4711 schrieb am 18.06.2024 17:04:

Gatling schrieb am 18.06.2024 08:12:

...damit der Schaden größer wird, aber unsere Verräterpartei dem Bürger wieder den Dolch in den Rücken stecken kann, wenn er ein Messer dabei hat. Oder glaubt irgendwer, dass ein Messerverbot dazu führt, dass auch nur ein Messerjockel sein Messer abgibt oder nicht bekommt...

Wie bei den Schußwaffen. Hauptsache das Wahlvieh abzocken, gängeln, kriminalisieren und enteignen. Damit die "denk doch mal einer einmal an DIE KINDER"-Tussis glauben, die SPD hätte was getan.

Erst importieren sie im großen Stil Gewalt, dann sorgen sie dafür, dass der Bürger sich nicht mehr wehren darf.

Woher kommt Dein Hass ?

Die Frage geht mich zwar nichts an, und ich hätte sicher manches anders formuliert als Gatling, denke jedoch auch, dass sich die SPD leider seit Jahren als gefühlt zweite Verbotspartei verrennt und daneben viel zu häufig in der Tonalität vergreift. Wenn man als ehemalige Volkspartei bei Wahlen wieder besser abschneiden möchte, muss Andersdenkenden vor allem mit Respekt begegnet werden, statt sie etwa als Pack, Nazis, Faschisten oder so ähnlich zu bezeichnen. Man sollte einfach sachlich bleiben, auf bessere Argumente setzen, denn nicht jede geäußerte Wut oder Enttäuschung verfestigt sich zu Hass.

Doch zurück zum Messerthema. Gibt es Menschen, die einen gewaltsamen Tod irgendwie verdient haben könnten? Noch in den 1990er-Jahren wurde dies anders als heute mitunter bejaht, etwa bei rechten Tatopfern. Damals gab es den politisch links wie rechts vieldiskutierten Fall des rechtsextremen Politikers Gerhard Kaindl (https://www.spiegel.de/politik/nichts-mehr-zu-reden-a-cb17c57b-0002-0001-0000-000013691512?context=issue), bei dem nicht einmal wegen Mordes (https://www.berliner-zeitung.de/im-kaindiprozess-wiesen-angeklagte-diesen-vorwurf-zurueck-mord-aus-politischem-hass-li.26563) verhandelt wurde, obwohl dies schon damals und spätestens seit dem Jahre 2018 gemäß BGH bei politisch motivierten Tötungen, die sittlich wie manch andere (http://schwurgericht.info/sittlich-auf-tiefster-stufe-der-niedrige-beweggrund/) auf tiefster Stufe stehen, den juristischen Standard darstellen sollte (http://schwurgericht.info/die-politisch-motivierte-toetung/).

Beim einstigen Fall Kaindl empfand ich – aus Hass? – sogar die Bestrafung der Tatbeteiligten in einem »minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge« (https://taz.de/!1533428/) als zu hart; wirkte fast schon fascho. Zum Glück wird man mit den Jahren doch etwas klüger.

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