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Avatar von doc.nemo
  • doc.nemo

548 Beiträge seit 16.12.2012

"Anlasslos" ja, aber nicht gezielt

Waffenverbotszonen haben einen anderen Sinn.
Dort darf anlasslos kontrolliert werden.

Es darf zwar "anlasslos", aber keinesfalls gezielt kontrolliert werden, d.h., ein "islamisches Aussehen" ist kein legaler Anlass für eine Kontrolle - das wäre unerlaubtes "Racial Profiling". Womit man sich fragen muss, wen man sonst kontrollieren soll, wenn man islam(ist)isch motivierte Messerattacken verhindern will. Ältere, mitteleuropäisch aussehene Damen mit Hut? Die Waffenverbotszone in Leipzig zeigt bei den Anwohnern, u.a. wegen der Wahrnehmung als "Racial Profiling", keine große Akzeptanz, nachzulesen in einem Bericht des Sächsischen Instituts für Polizei- und Sicherheitsforschung. Was heute als "Racial Profiling" diskriminiert und kriminalisiert wird, nannte man früher "Spürsinn", "Intuition", "Bauchgefühl" etc.

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