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  • szul

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§ 3 Entziehung der Fahrerlaubnis

cogito schrieb am 15.11.2024 13:33:

gemeint ist wohl "moralisch nicht geeignet" Ich finde wie du die Formulierung unsinnig. Es wird leider immer schwieriger sich klar auszudrücken.

Nein, mit Moral hat das nichts zu tun.
Es geht darum wie die zugrundelegenden Gesetze formuliert sind:

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__3.html

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.11.2024 16:27).

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