wolas schrieb am 15.11.2024 14:45:
Diese Aussage ist ein Witz.
Da wiederhole ich doch gern die Frage:
Wie lauten denn die Vornamen der übrigen 50 bis 67 %?
Eine Antwort darauf wirst du nicht bekommen:
Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Tatverdächtigen kann die in der Fragestellung erbetene Aufschlüsselung der Vornamen nicht erfolgen.
Der (Vor-) Name eines Menschen ist das personenbezogene Datum schlechthin, das
gerade dazu dient, ihn von anderen Personen zu unterscheiden und zu identifizieren
(Staatsgerichtshof Niedersachsen, Urteil vom 02.05.2024, StGH 3/23) Die öffentliche
Bekanntmachung des Namens einer natürlichen Personen durch die Exekutive würde deren
schutzwürdige Interessen auch unter Beachtung des hohen Rangs des ebenfalls
verfassungsrechtlich abgesicherten parlamentarischen Fragerechts verletzen.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19012.pdf
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.11.2024 16:19).