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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Re: Eher gemeinnützige Arbeit

xj12 schrieb am 15.11.2024 10:23:

Wenn man keinen Waffenschein hat, was ja so gut wie niemand hat, darf man eh keien Schusswaffe mitführen - und wer einen Waffenschein hat, darf die auch in der Waffenverbotszone dabei haben.

So wie das Gesetz formuliert wird,
darf ein Inhaber eines Kleines Waffenscheines
dort auch ein Messer mit sich führen,
auch wenn es beim Kleinen Waffenschein
ja eigentlich um Schreckschußpistolen und ähnliches geht.

In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor
1. für das Führen von Waffen
a) für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, ...

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html

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