elklynx schrieb am 16.11.2024 13:46:
Mal hypothetisch gesprochen, ich wohnte in einer solchen Verbotszone (was ich nicht tue), wie käme ich in einem solchen Fall mit meinen Küchenmessern zum Messerschleifer? Ich bin arm und trotz Messerserienfertigung sind gute Messer langfristig günstiger, wenn man sie gelegentlich nachschleifen lässt und nicht jedes mal direkt wegwirft, sobald sie stumpf werden.* Ich habe auch "Selbstschleifversuche" hinter mir, aber um nicht nur die Schneidfläche aufzuglätten, sondern tatsächlich zu schleifen, braucht man schon einen guten Wetzstein und gute Wetzsteine kosten ab fünf Jahre Schleifenlassen aufwärts. Also bringe ich mein Messer eben gelegentlich zum Schleifer. In den Messerverbotszonen darf man solche Messer, wenn man sie gerade gekauft hat, eingeschweißt nach Hause transportieren. Muss ich mir jetzt eine Einscheißmaschie besorgen und jedes mal, wenn ich mein Messer nachschleifen lassen möchte, das Messer für den Transport einschweißen? Und wenn ich das nicht muss, wie weißt ein Kontrolleur einem Kriminellen gegenüber nach, dass dieser mit dem Messer nicht gerade nur zum Schleifer geht?
Deswegen ist das für mich reine Symbolpolitik - aber hauptsache, das hatten wir vor ein paar Jahren schonmal, Lager- und Teppicharbeiter dürfen auf dem Arbeitsweg ihr Cutter-Messer nicht mit in die U-Bahn nehmen...
* Mein Schleifer bietet das Schleifen von 5 Messern für 20 Euro. Ich habe nur ein zu schleifendes Messer (ja, von Knoblauch bis Kürbis, alles das gleiche Messer), und kann ihn entsprechend runterhandeln.
Grundsätzlich dachte ich an Transport Aufbewahrungspflicht in einem "Werkzeugkasten" und zwar für alle Werkzeuge, die sich als Stich- oder Hiebwaffen eignen.
Ich habe auch hochwertige Messer und die kamen mit einem Aufbewahrungsbehälter. Die trage ich zum Schleifen nicht ohne diesen offen in einer Hosentasche oder Innentasche der Jacke. Da ist das Selbstverletzungsrisiko recht groß, man denkt oft schlicht nicht daran, dass man die Messer dabei hat. Kenne auch keinen Handwerker, der was auf sich hält, der seine Werkzeuge irgendwo am Körper für den Transport verstaut, die sind immer einem Werkzeugkasten. Am Einsatzort wird der Werkzeuggürtel aufgefüllt, fertig.
Ich halte nicht viel von Transportverboten, aber halte viel von Aufbewahrungspflicht während des Transports. Hier könnte man ansetzen, das klar definieren und bei Verstößen hart bestrafen, z.B. mit einem Führerscheinentzug bei Wiederholung als Zusatz zu entsprechender Geldstrafe.
Einschweißen bei Messern erscheint mir eh irgendwie absurd. Ich habe keine Ahnung, was für Material ich brauchen würde, damit meine Messer da nicht durchgehen können.
Führerscheinentzug erst nach einer Gewalttat ist schlicht ein schlechter Witz.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.11.2024 14:48).