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Avatar von elklynx
  • elklynx

mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.2004

Ich halte das nicht für Polizeiwunsch

Mir schwebt eben noch das Cuttermesserverbot in der Berliner U-Bahn in Erinnerung. Das ist im Cuttermesserfach der Arbeitshose mit eingezogener und gesicherter Klinge schon aufbewahrungssicher, aber man kommt natürlich jederzeit ran, wenn man es gebrauchen möchte. Das kommt man bei einem Werkzeugbehälter aber eben auch und die Polizei wird nicht möchten, dass ein Raubüberfaller sich damit herausreden kann, dass er ein Messer in einem Aufbewahrungsbehälter transportiert, für den er zwei Sekunden braucht, um ihn zu öffnen.

Wobei ich in den letzten Jahren immer wieder Polizeischüler in Dienstuniform mit Dienstwaffe an der Kasse im Supermarkt stehen sehe, die offensichtlich glauben, wenn sie die Lasche über dem Holster zuklicken, ist das hinreichend gesichert, um mit der Waffe im Kassengedränge gruppenzukuscheln. Ich wurde schon von einem Polizeischüler schief dafür angeguckt, dass ich 1,5 m Mindestabstand zu seinem Holster eingehalten habe. Insofern, vielleicht ist die Polizei dazu überredbar, dass ein Aufbewahrungsbehälter für den Transport einen gravierenden Unterschied für die Raubüberfallsgefahr macht.

Und was dich "versnobbten" 😛 Handwerker mit deinem Werkzeugkasten im Dienstwagen angeht, sorry, ich spreche von Leuten, die zur Arbeit anderthalb Stunden Bahn (nur hin) fahren, nicht von Autobesitzern. Wenn du deinen verzinkten Drei-Etagen-Kasten durch die verstopfte Treppe am Bahnsteig der U6 in Friedrichstraße schleppen musst, reden wir weiter. Hatte ich vielleicht nicht deutlich genug gemacht. Das sind auch Leute, deren Arbeitgeber bei einer Frage nach einem verschließbaren Spint in Onmacht fallen - was fällt dem ein, der hat letztens schon in weniger als drei Wochen einen Stift aufgebraucht, der verursacht Kosten, der benutzt die Stifte bestimmt privat.

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