Aus dem Artikel:
Eine Verschärfung der Gesetze sei dafür nicht notwendig, da die bundesweit gültige Fahrerlaubnisverordnung bereits den Entzug des Führerscheins bei Straftaten mit hohem Aggressionspotenzial ermögliche.
Ich denke, dass ein Angriff mit einem Messer allgemein als eine "Straftat mit hohem Agressionspotential" eingeordnet werden kann ist unstrittig.
Was deine Beispiele betrifft, so müssen wir hier erst einmal zwischen Eignung und Fähigkeit unterscheiden. Nur weil ich auf Grund meiner Erfahrung fähig bin, ein Fahrzeug zu führen, bin ich noch lange nicht dazu geeignet. Beispielsweise da ich zu starken Agressionen neige und somit ein deutlich erhöhtes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstelle. Ganz abgesehen davon, dass die mangelnde Eignung auch erst einmal festgestellt werden muss, was z.B. bei einem Serienmörder auf freien Fuß nicht zwangsläufig gegeben ist.
Auch der Soldat, der aus einem Kriegseinsatz zurück kehrt, leidet nicht zwangsläufig unter einem stark erhöhten Agressionspotential.