Ich wünschte mir, eine Regelung ungefähr dieser Art liesse sich genauso einfach implementieren wie die einst problemlose Änderung, dass der Alterspräsident des Bundestages nicht mehr der mit dem höchsten Alter, sondern der mit dem höchsten Dienstalter ist:
Messer dürfen in der Öffentlichkeit nur mitgeführt werden, wenn nur mit erheblichem Aufwand auf sie zugegriffen werden können. Das kann ein Einwickeln in irgendetwas sein oder ein abschliessbarer Kasten. So dass sichergestellt ist, dass man ca. 5 bis 10 Sekunden benötigt, bis das Messer einsatzbereit ist, am besten dass noch beide Arme dazu benötigt werden.
Ausnahmen davon sind natürlich aktuell durchgeführte legale Tätigkeiten mit dem Messer. Der Transport zu diesem Einsatzort muss der obigen Regel entsprechen.
Wer einmal mit einem Messer erwischt wird, das nicht so verpackt ist, erhält eine kostenlose Aufklärung und Ermahnung. Beim zweiten mal gibt es eine schmerzliche Geldstrafe von vielleicht 100 EUR. Beim dritten mal eine sofortige Haft von 24 Stunden, kann auch gerne durch einen Schnellrichter bestätigt (oder verworfen) werden, der sonst die Hausdurchsuchungsanordnungen unterschreibt. Ab dem vierten mal dann immer eine Woche Haft.
Über die konkrete Ausgestaltung der Sanktionen könnten man ja diskutieren, aber da das sowieso nie umgesetzt werden würde, ist das auch hinfällig.