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Avatar von elklynx
  • elklynx

mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.2004

Weg zum Messerschleifer

Mal hypothetisch gesprochen, ich wohnte in einer solchen Verbotszone (was ich nicht tue), wie käme ich in einem solchen Fall mit meinen Küchenmessern zum Messerschleifer? Ich bin arm und trotz Messerserienfertigung sind gute Messer langfristig günstiger, wenn man sie gelegentlich nachschleifen lässt und nicht jedes mal direkt wegwirft, sobald sie stumpf werden.* Ich habe auch "Selbstschleifversuche" hinter mir, aber um nicht nur die Schneidfläche aufzuglätten, sondern tatsächlich zu schleifen, braucht man schon einen guten Wetzstein und gute Wetzsteine kosten ab fünf Jahre Schleifenlassen aufwärts. Also bringe ich mein Messer eben gelegentlich zum Schleifer. In den Messerverbotszonen darf man solche Messer, wenn man sie gerade gekauft hat, eingeschweißt nach Hause transportieren. Muss ich mir jetzt eine Einscheißmaschie besorgen und jedes mal, wenn ich mein Messer nachschleifen lassen möchte, das Messer für den Transport einschweißen? Und wenn ich das nicht muss, wie weißt ein Kontrolleur einem Kriminellen gegenüber nach, dass dieser mit dem Messer nicht gerade nur zum Schleifer geht?

Deswegen ist das für mich reine Symbolpolitik - aber hauptsache, das hatten wir vor ein paar Jahren schonmal, Lager- und Teppicharbeiter dürfen auf dem Arbeitsweg ihr Cutter-Messer nicht mit in die U-Bahn nehmen...

* Mein Schleifer bietet das Schleifen von 5 Messern für 20 Euro. Ich habe nur ein zu schleifendes Messer (ja, von Knoblauch bis Kürbis, alles das gleiche Messer), und kann ihn entsprechend runterhandeln.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.11.2024 13:53).

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