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Avatar von bombjack

mehr als 1000 Beiträge seit 29.12.2000

Re: Auch das Mitführen und sogar der Besitz kann eine Straftat darstellen

7leben schrieb am 03.02.2023 00:30:

Mag sein, dass es in ihren Herkunftsländern völlig normal ist mir einem Butterflymesser durch die Gegend zu laufen. Hierzulande ist es jedoch eine verbotene Waffe. Schon deren Besitz ist strafbar, nicht nur das Mitführen.
[...]
Den Straftätern ist es schon immer ziemlich egal gewesen, was im WaffG steht. Die allermeisten Straftaten werden mit illegalen Waffen begangen und Verschärfungen des WaffG sind hier reiner Populismus.

Tja und ich geh soweit und sage, dass auch die "verbotenen Waffen" oder besser "verbotene Gegenstände" zum großen Teil für den Arsch sind. Wenn Person xyz diese Gegenstände nicht illegal einsetzt ist es schnurzpiep egal mit was sie da rumläuft, da ist es wurscht wie lang das Messer ist, ob Machte und Co. oder Butterfly -Messer. Selbst Schlagring oder ein "Knuckle-Knife" wären da völlig egal...

bombjack

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