Cape 4 schrieb am 04.02.23 00:14:
Der Richter, der damals involviert war, hat, soweit ich mich erinnere, in einem anderen Fall einen älteren Herrn, der massive Schäden in einem ähnlichen "Sachverhalt" erleiden musste, im Gerichtssaal verhöhnt und angemahnt, er solle sich mal nicht als Opfer aufspielen.
Gruselig. Mir war der Fall des Studenten u.a. deshalb so gut in Erinnerung geblieben, weil ich mal ausführlich die rechtlichen Details rund um das Thema Notwehr gelernt habe. Eine wie auch immer geartete Verhältnismäßigkeit spielt bei Notwehr keine Rolle, sprich: es wird bei der Beurteilung eines Falles nicht darauf geprüft. Lediglich ist das mildeste zur Verfügung stehende Mittel zu verwenden, das die Beendigung des widerrechtlichen Angriffs sicher gewährleistet. Auf "Experimente" muss man sich dabei aber nicht einlassen, also kein "ich versuch's erstmal mit dem Schöpflöffel, und wenn das nix bringt, nehm ich die Zaunslatte". Auch gibt es keine Einschränkung dahingehend, dass das Verteidigungsmittel der Angriffswaffe entsprechend sein müsse ("gegen Knüppel nur mit Knüppel und gegen Messer maximal nur mit Messer"). Insofern kann also von einer Notwehrüberschreitung keine Rede sein. Kommt einer mit Fäusten oder Knüppel und du hast "nur" eine Pistole, dann darf diese selbstverständlich benutzt werden, um den Angriff zu stoppen. Eine Notwehrüberschreitung läge allenfalls dann vor, wenn man z.B. dem fliehenden Angreifer hinterherschießen würde oder im Falle des Messers z.B. dem Angreifer, der die Attacke wegen seiner Verletzung abgebrochen hat, mit dem Messer dann noch ein paar Stiche "extra" verpasst...z.B. aus Wut über den Angriff.