Ansicht umschalten
Avatar von Marius2
  • Marius2

mehr als 1000 Beiträge seit 01.04.2003

'seine Steurerklärung "aufarbeiten"'

arce schrieb am 06.07.2016 21:53:

bill_bo schrieb am 06.07.2016 21:42:

denn dadurch gehen dem Staat weitere Steuern verloren, da der Schuldige untätig im Gefängnis sitzt.

Untätig braucht er dort nicht zu sitzen. Er kann dort durchaus seine Steurerklärung "aufarbeiten".

Ob da 21 Monate wohl reichen?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten