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  • K3

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Re: Lächerlich geringes Strafmaß

pk schrieb am 06.07.2016 21:12:

Normalerweise sind auf derartige Steuervergehen 1 bis 5 Jahre Haft fällig.

Haben wir hier: 21 Monate.

auch nicht gerade wenig. Wer kein Promi ist, landet dafür ein paar Jahre hinter Gittern - ohne Bewährung.

Nein, steht im Artikel:

"Im Fall von Strafen unter zwei Jahren muss die Haft hier üblicherweise
nicht angetreten werden, wenn keine Vorstrafen vorliegen. Da das
nicht der Fall ist, wird die Strafe mit aller Wahrscheinlichkeit zur
Bewährung ausgesetzt."

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