B.Eckstein schrieb am 18.12.2024 07:41:
und solcherlei Mitarbeiterüberwachung in einer GBV grundsätzlich ausgeschlossen ist :-)
Ausgeschlossen? Was? Copilot? M365 in Gaenze?
Das duerfte grundsaetzlich extrem schwierig sein. Ich bin seit vielen Jahren in dieses Thema in einem grossen Unternehmen involviert und aus der Erfahrung wage ich mal zu behaupten, dass kaum ein BR auch nur ansatzweise versteht, um was es dabei konkret geht und wo die tatsaechlichen Probleme fuer Betroffene liegen.
Sofern nicht die generelle Nutzung von MS-Produkten ausgeschlossen ist, ist der gemachte "Ausschluss" wohl kaum mehr als eine Nebelkerze, eine Beruhigungspille ;-).
Copilot ausschliessen? Einloebliches Ansinnen - aber de facto kaum wirklich moeglich. Auch deshalb nicht, weil MS Copilot bereits heute sooo tief in seine Produkte integriert, dass das kaum ein Unternehmen schaffen duerfte.
Selbst fuer Fachleute, die sich mit diesen Themen seit Jahren intensiv beschaeftigen ist es heute kaum noch moeglich, sich angemessen und vollstaendig in die trueben Tiefen, die MS anlegt, einzuarbeiten und zu verstehen, was da tatsaechlich passiert. Und MS tut wirklich ALLES dafuer, dass maximale Intransparenz bestehen bleibt und groesser wird.
Und wer als Kunde gross genug ist um sich direkt an MS zu wenden, der wird mit all seinen Fragen ausschliesslich mit den bekannten aber nichtssagenden Links abgespeist und auf den US-EU-DPF verwiesen...