Alle Menschenrechte sind ihrer Natur nach Abwehrrechte gegen den Staat. Das ist vergleichsweise einfach, weil der Komplementarität von Rechten und Pflichten folgend, das lediglich eine Pflicht zum Verzicht auf Dinge ist, die man nicht tun sollte. Das Recht auf Leben ist letztlich die Pflicht, aufs töten zu verzichten und töten sollte man eh nicht tun.
Insofern sind diese Menschenrechte vergleichsweise einfach und billig zu haben.
Ansprüche wie das „Recht auf kostenloses Wohnen“ erfordern eine Pflicht anderer Menschen, zu arbeiten, ein Haus zu bauen und das dem Anspruchsinhaber ohne jede Gegenleistung zu überlassen. Das wäre die Pflicht ohne Gegenleistung arbeiten zu müssen, also Zwangsarbeit. Zwangsarbeit verstößt aber gegen die Menschenrechte, sogar recht explizit.
Also kann das Recht auf kostenloses Wohnen schon prinzipiell kein Menschenrecht sein. Sondern nur ein Schönwetter-Almosen, das man geben kann, wenn es einem zu gut geht, es kann aber niemals ein Menschenrecht sein
Auch die AEdMR formuliert kein Menschenrecht auf kostenlose Bereitstellung von Wohnraum. Es darf einem lediglich das wohnen nicht verwehrt werden, nachdem man bezahlt hat.