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Re: Kein Menschenrecht auf kostenloses/billiges Wohnen

Karolis schrieb am 30.06.2021 12:23:

Nein das geht nicht am Thema vorbei, denn „bezahlbar“ ist nur ein Euphemismus für ganz oder teilweise kostenlos, also unter den Selbstkosten.

Ist ja eine eigenartige Begriffsbestimmung. Da machen sie Spekulanten über den Wohnungsmarkt her, die Mieten steigen, so dass sie für manch einen unerschwinglich werden, und du drehst das um, und behauptest, die aus ihren Wohnungen Vertriebenen würden ungehörigerweise verlangen "kostenlos" wohnen zu dürfen.

Die Miete steigt z.B. weil der Nutzwert einer Wohnung ansteigt, weil andere sie dringender brauchen und daher mehr bieten.

Nach der Logik, das Essen macht viel satter, wenn andere hungern?
Mag ja sein, dass der Wohnwert steigt, wenn die Gegend aufgwertet wird. Das ist aber nicht der Grund für die Mietsteigerung.

Oder weil die Umgebung sich zum Besseren verändert hat und daher der Nutzwert/Wohnwert steigt.

Warum sollte die Miete nicht erhöht werden, wenn ein anderer für dieselbe Wohnung das doppelte bietet? Man mindert ja auch die Miete, wenn sich der Wohnwert verringert.

Man mindert die Miete, wenn der zugesagte Gebrauchswert leidet, also z.B. die Wohnung wegen Baulärm nur eingeschränkt nutzbar ist. Ansonsten kann man die Miete nicht mindern, nur weil der Wohnungsmarkt einbricht (was er m.E. noch nie getan hat).
Mit dem Nutzen hat der Mietpreis nichts zu tun. Der Grundeigentümer nimmt, was er kriegen kann. Es ist ein Erpressungsverhältnis der besonderen Art.

Ein stummer Zwang ist was anderes als Zwang in Form der Gewaltanwendung anderer Menschen.

Das ist es. Im Resultat kommt aber dasselbe heraus.

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