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  • LesenderArbeiter

393 Beiträge seit 19.08.2019

Isoliertes ALGII für Monat der Nachzahlung möglich

Liebe Mieter, Ihr könnt ggf. für den Monat der Betriebskostennachzahlung isoliert ALG II beantragen, siehe https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_05_08_B_14_AS_20_18_R.html - und zwar auch, wenn man "sonst" ohne ALG II zurecht kommt.

Weitere Quelle:
https://threadreaderapp.com/thread/1554182345435103236.html

Man muß keine Ratenzahlung machen - das wäre dumm - Habecks Energiekosten-Preistreiberei können "ärmere Mitbürger" an den Staat zurückgeben. Viel Erfolg!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.09.2022 22:09).

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