Bedeutet das, dass man die 900 Euro Vorauszahlung der Nebenkosten in Raten sagen wir zu 100 Euro monatlich, abstottern darf?
Also im zweiten Monat 1000.-, im dritten Monat 2200.-,im vierten Monat 3300,-?
Durch einen Zahlungsaufschub in Raten entfallen ja nicht die weiterhin fälligen "regulären" Vorauszahlungen!
Oder übersehe ich da etwas?