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  • Fred_19

39 Beiträge seit 19.09.2022

Re: Isoliertes ALGII für Monat der Nachzahlung möglich

LesenderArbeiter schrieb am 20.09.2022 22:05:

Liebe Mieter, Ihr könnt ggf. für den Monat der Betriebskostennachzahlung isoliert ALG II beantragen, siehe https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_05_08_B_14_AS_20_18_R.html - und zwar auch, wenn man "sonst" ohne ALG II zurecht kommt.

Weitere Quelle:
https://threadreaderapp.com/thread/1554182345435103236.html

Man muß keine Ratenzahlung machen - das wäre dumm - Habecks Energiekosten-Preistreiberei können "ärmere Mitbürger" an den Staat zurückgeben. Viel Erfolg!

Also werden die Steuern bzw. Sozialleistungen der Bürger genommen, die noch über etwas Kaptal verfügen, um es den Bürgern zu geben, die ansonsten ihre Rechnungen nicht bezahlen können?
Das wäre immer noch Umverteilung, aber keine Hilfe durch den Staat.

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