xj12 schrieb am 21.09.2022 13:56:
Aber ich würde auch eher bei der Kapitalertragsteuer ansetzen. Die könnte man deutlich höher setzen
kennst du den Spruch: Lieber 25% von X also 42% von Nix?
Die Abgeltungssteuer ist ein ganz schlechter Punkt. Man könnte wohl 1 bis 2 % hoch gehen ohne nennenswerte Gegenwehr. Wenn du aber mit "deutlich" kommst, hast du ein zwei Probleme: Freizügigkeit und Doppelbesteuerungsabkommen.
Freizügigkeit ist zwar ein kleineres Problem, weil du ab einem gewissen Vermögen in jedes Land der Welt ziehen kannst, aber das grosse Problem heisst Doppelbesteuerungsabkommen.
Keine Ahnung ob so etwas möglich und legitim wäre.
Eine an das jährliche Einkommen gekoppelte bzw. abhängige Besteuerung der Kapitalerträge.
Geringer werdendes Jahreseinkommen = größerer Freibetrag.
Ja, das hört sich erstmal blöd an wenn man bedenkt das niedrigere Jahreseinkommen
eher weniger für Einnahmen aus KESt bekannt sind.
Die aktuelle Regelung halte ich für einen Witz.
Jedem Bürger steht ein Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr zu, einem zusammenveranlagten Ehepaar 1.602 Euro.
Bis dahin sind die Kapitalerträge steuerfrei.