Es wird gejammert wegen AinB-Pseudo-Hotellerie!
Warum nicht an Feriengäste vermieten die sich Hotels für 250€/Dopplezimmer und Nacht nicht leisten können?
Ist es rechtlich auch Zweckentfremdung wenn sich Z.B. München reiche vom Tegernsee in München eine Wohnunge leisten, für 4 Opernbesuche im Jahr oder "speziealwochenenden" mit der Geliebten?
Anmietung eines 200m²-loft durch einen Single statt die einer 9-köpfigen Familien plus Goßvater zu geben?