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  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Ainb-Vermietung, "Zeckentfremdung" usw. usw. waum nicht?

Es wird gejammert wegen AinB-Pseudo-Hotellerie!

Warum nicht an Feriengäste vermieten die sich Hotels für 250€/Dopplezimmer und Nacht nicht leisten können?

Ist es rechtlich auch Zweckentfremdung wenn sich Z.B. München reiche vom Tegernsee in München eine Wohnunge leisten, für 4 Opernbesuche im Jahr oder "speziealwochenenden" mit der Geliebten?

Anmietung eines 200m²-loft durch einen Single statt die einer 9-köpfigen Familien plus Goßvater zu geben?

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