Die Rettungen sind nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen eine Verpflichtung.
Das ist ja auch vernünftig.
Aus den Regelungen sowie aus europäischer Rechtssprechung folgt, dass sie die Geretteten in sicheres Land bringen müssen.
In dem angegeben Link findet sich nur die Bestimmung, daß Seenötige gerettet werden müssen, aber nicht, daß sie nicht in einem unsicheren Land abgesetzt werden dürfen.
Und inwieweit ist die Einteilung in sichere und unsichere Länder für zivile Schiffer bindend? Sind diese Einteilungen nicht nur für staatliche Stellen bindend?
Tunesien würde als solches gelten, Ägypten, Algerien oder Marokko, Libyen nicht, wegen der unzumutbaren Bedingungen in den Haftanstalten für irreguläre Migranten/Flüchtlinge.
In diesem Fall handelt es sich doch nicht um Flüchtlinge oder Migranten, sondern um Schiffbrüchige, die an Land abgesetzt werden. Warum sollten sie inhaftiert werden? Wenn ich mit meiner Jolle übers Mittelmeer segele, in Not gerate, gerettet werde und in Tunesien abgesetzt werden, müßte ich damit rechnen, ins Gefängnis zu kommen?
Daß die Schiffbrüchigen in dem jeweiligen Land keine Aufenthaltserlaubnis haben und schnellstmöglich weiterreisen müssen, ist natürlich klar.