Luc Mareau schrieb am 06.07.2017 09:30:
Die Rettungen sind nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen eine Verpflichtung.
Das ist ja auch vernünftig.
Solange diese Verpflichtung nicht missbraucht wird.
Tunesien würde als solches gelten, Ägypten, Algerien oder Marokko, Libyen nicht, wegen der unzumutbaren Bedingungen in den Haftanstalten für irreguläre Migranten/Flüchtlinge.
In diesem Fall handelt es sich doch nicht um Flüchtlinge oder Migranten, sondern um Schiffbrüchige, die an Land abgesetzt werden. Warum sollten sie inhaftiert werden? Wenn ich mit meiner Jolle übers Mittelmeer segele, in Not gerate, gerettet werde und in Tunesien abgesetzt werden, müßte ich damit rechnen, ins Gefängnis zu kommen?
Als Einzelfall vermutlich nicht, wenn der Versuch der illegalen Einreise per Seenot häufiger vorkommt könnte das ein interessantes Erlebnis werden.
Daß die Schiffbrüchigen in dem jeweiligen Land keine Aufenthaltserlaubnis haben und schnellstmöglich weiterreisen müssen, ist natürlich klar.
Genau hier ist das Problem.