Menarfin schrieb am 06.07.2017 10:19:
Mal aus Interesse: MUSS ein Hafen das Schiff bei dem dieser Notstand (Ueberladung durch Seenotrettung) eingetreten ist anlegen lassen und MUSS dieses Land die Schiffbruechigen dann aufnehmen?
In diesem speziellen Fall des Retters in Not ja, siehe hier: