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mehr als 1000 Beiträge seit 11.05.2018

§ 186 StGB Üble Nachrede

Das willst Du natürlich nicht, weil es Deiner rechtsextremen Ideologie zuwider läuft.

§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es wäre Dir zu raten den Rückzug anzutreten denn deine irrige Tatsachenbehauptung ist strafbar! Ich halte es für angemessen das Du Dich umgehend bei mir entschuldigst!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.07.2018 11:40).

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