label schrieb am 29.07.2018 03:43:
In dem Fall gibt es den §4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes für das Kind und §28 Aufenthaltsgesetz für die Mutter …
Bis denne,
label
Das muß ja dann eine recht kriegerische Mutter sein:
§28
"Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist."