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Avatar von Hat se nicht alle
  • Hat se nicht alle

mehr als 1000 Beiträge seit 08.11.2015

Es reicht nicht nur (vermeintlich) passende Gesetze zu finden,

sondern man sollte sie auch zumindest rudimentär verstehen.

All deine Gesetzte berühren ausschließlich den deutschen Rechtsrahmen und haben somit nur auf deutschem Hoheitsgebiet Gültigkeit.

Ein Schiff ist KEIN deutsches Hoheitsgebiet.

http://www.zeit.de/2016/13/schifffahrt-asyl-territorium-staatsgebiet-stimmts

Internationale Gewässer sind KEIN deutsches Hoheitsgebiet.
Italien ist KEIN deutsches Hoheitsgebiet.
Libyen ist KEIN deutsches Hoheitsgebiet.
Die Libysche 12 Meilen Zone ist KEIN deutsches Hoheitsgebiet.

Bleibt nicht sehr viel Raum, für die Anwendung deiner Gesetze LOL

Aber es gibt ja den EUGH und der hat ganz viel Raum und sagt eindeutig:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Hirsi

Das Gericht urteilte, dass der italienische Staat die Migranten nicht nach Libyen hätte zurückführen dürfen, da niemand der Folter oder unmenschlicher Strafe ausgesetzt werden dürfe (Art. 3 EMRK). Zudem habe Italien das Verbot der Kollektivausweisung ausländischer Personen (Art. 4 des IV. Zusatzprotokolls) übertreten und das Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13 i. V. m. Art. 3 EMRK und Art. 4 des IV. Zusatzprotokolls) verletzt.[3][1]

Und weil es der EUGH ist, gilt dieses Urteil in gleicher Weise für Deutschland.

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