nt98b4 schrieb am 04.07.2017 12:45:
Selbstverständlich kannst Du gegen deutsche Gesetze auch im Ausland verstoßen.
Sonst wäre es ja schwierig Handlungen im Ausland als Verstoß gegen deutsche Steuervorschriften zu werten. Oder man könnte straffrei Beleidigungen aussprechen, wenn man zur Äußerung kurz in ein drittes Land ausreist.
Genau so kann ein Verhalten im Ausland als Teilhandlung eines Verstoßes gegen §96 AufenthG gewertet werden, wenn dieses Verhalten in Folge zur Vollendung des entsprechenden Deliktes führt.
Wie billig!
Wie ich dargelegt habe besteht nicht der geringste Verdacht, dass auch nur Bereiche der genannten Gesetzte mit den Handlungen der NGO`s verletzt werden, weil sie eben NICHT nach Hamburg schippern und dort abladen.
Dass es grundsätzlich Möglichkeiten gibt im Ausland deutsche Gesetzte zu brechen ist unbestritten und in diesem Fall nur eine weitere Nebelkerze weil überhaupt nicht relevant..
Und der alles überdeckende Urteilsspruch des EUGH wird ignoriert weil nicht opportun.
Ich hätte mir einen eleganteren Kontrahenten gewünscht.