Wenn ein Kapitän da lang fährt, weil es seine Route ist oder er dort Fischerei betreibt, dann ist das sicher so.
Fährt er jedoch nur deswegen dort hin, weil er dort vorsätzlich in Seenot gebrachte Menschen retten will, dann gilt die Verpflichtung zur Rettung natürlich auch noch.
Er ist dann aber aktiver Teil des Schleppernetzwerks und gehört entsprechend sanktioniert.