nt98b4 schrieb am 04.07.2017 11:32:
Hat se nicht alle schrieb am 04.07.2017 11:17:
Für nichts, aber auch für gar nichts was du hier befürwortest gibt es auch nur den Ansatz einer gesetzlichen Grundlage. Das ist schlicht ein versteckter Aufruf zu kriminellem Verhalten.
§ 74 StGB
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.
https://dejure.org/gesetze/StGB/74.html
Es fehlt nur noch die Tat, die da wäre....
(Bitte mir rechtsverbindlichem Nachweis)