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Avatar von nt98b4
  • nt98b4

mehr als 1000 Beiträge seit 28.01.2017

Re: Es reicht nicht nur (vermeintlich) passende Gesetze zu finden,

Selbstverständlich kannst Du gegen deutsche Gesetze auch im Ausland verstoßen.

Sonst wäre es ja schwierig Handlungen im Ausland als Verstoß gegen deutsche Steuervorschriften zu werten. Oder man könnte straffrei Beleidigungen aussprechen, wenn man zur Äußerung kurz in ein drittes Land ausreist.

Genau so kann ein Verhalten im Ausland als Teilhandlung eines Verstoßes gegen §96 AufenthG gewertet werden, wenn dieses Verhalten in Folge zur Vollendung des entsprechenden Deliktes führt.

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