nt98b4 schrieb am 04.07.2017 12:31:
Es ist gibt durchaus ordnungs- und strafrechtliche Handhaben zur Vermeidung möglicher zukünftiger Straftaten.
Etwa Platzverweise, Aufenthaltsverbote oder Sicherungsverwahrung.
Ich bin mir sicher, dass diese hier nicht anwendbar sind, aber die grundsätzliche Idee ist nicht so abwegig und unüblich, wie Du das gerade vermutest.
Unüblich? Junge du rutschst mit deinem Ar*** über verdammt dünnes Eis, du redest davon die Souveränität eines anderen Landes zu verletzen.