Selbstverständlich kannst Du gegen deutsche Gesetze auch im Ausland verstoßen.
Sonst wäre es ja schwierig Handlungen im Ausland als Verstoß gegen deutsche Steuervorschriften zu werten. Oder man könnte straffrei Beleidigungen aussprechen, wenn man zur Äußerung kurz in ein drittes Land ausreist.
Genau so kann ein Verhalten im Ausland als Teilhandlung eines Verstoßes gegen §96 AufenthG gewertet werden, wenn dieses Verhalten in Folge zur Vollendung des entsprechenden Deliktes führt.