tbszgr schrieb am 05.07.2017 14:07:
cv_wait schrieb am 05.07.2017 08:09:
fuehrt zu dem Thema folgendes aus [1] - danach sieht es so aus als
ob die Schlepperei tatsaechlich rechtlich gedeckt ist, wenn die Schlepperschiffe welche "Seenotrettung" leisten ihren geplanten Kurs
definieren als Start: Libyen, Ziel: Italien. in diesem Falle wuerde
unten zitiertes zutreffen und sie duerften Ihren Kurs beibehalten wenn
der naechste _geplante_ Anlaufhafen ein italienischer ist. Und das von denen dies so angegeben wird, daran duerfte kein Zweifel bestehen, auch wenn sie objektiv eigentlich ueberhaupt keinen Kurs oder Reiseplan in dem Sinne haben.Eine Falschaussage (vulgo Lüge) legalisiert Beihilfe zur illegalen Einreise? Wohl kaum. Das gilt eher für echte Handelsschiffe die über eine Migrantennusschale stolpern (Tampa).
https://de.wikipedia.org/wiki/Tampa-Aff%C3%A4re
Ja ich denke mir auch das dies alles zu einer ganz anderen Zeit und unter ganz anderen Annahmen
geschrieben wurde. Aber anscheinend kann man es heute eben so
zurechtdrehen wie ich zeigte :(