Selbstherrschaft schrieb am 04.07.2017 16:53:
Übe keinen Zwang gegen andere Menschen, wenn diese nicht zuvor ihrerseits unprovozierten Zwang initiierten! Der Abwehrzwang gegen solchen Angriffszwang hat nur die Abwehr des Zwangs zum Zweck und verfolgt keinen darüber hinaus gehenden Straf-/Rachezweck.
Handle nicht gegen andere aber wahre deine Rechte. Handelst du gegen andere überprüfe deine Motivation.
Sag ich doch, dass du nicht in der Lage bist normal zu kommunizieren.