nt98b4 schrieb am 04.07.2017 12:23:
Ich habe nicht den Text sondern die Anwendbarkeit angezweifelt. Für Leute, die nicht viel mehr als dämlich grinsen können, ist das vermutlich schwierig nachzuvollziehen.
sollte sich zumindest bei der Kritik mit der Wortwahl ein wenig zurückhalten.
Dein § 74 StGB
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
Setzt leider eine strafbare Tat voraus und ist wiederum nur im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik anwendbar. Darüber hinaus gilt wieder
https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Hirsi
Ich denke das mit dem "dämlich grinsen" hat sich nun erledigt.