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  • hubid

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Re: Gefälschten EU-Pass besorgen und in Tunesien ins Flugzeug nach Berlin steige

EOS-Milliardär schrieb am 07.08.2018 01:00:

Gefälschten EU-Pass besorgen und in Tunesien ins Flugzeug nach Berlin steige

Na ja, wozu denn nach Tunesien - ok, meinetwegen, wenn man bereits in der Gegend ist. Ich weiss, hier gibt's immer die Vorstellung: Afrika = Wilde. Aber: Es gibt in praktisch jedem afrikanischen Staat einen internationalen Flughafen mit Flügen nach Europa. Grad erst rausgesucht: Abuja (Nigeria) - Frankfurt. Etwa 700 Euro. Turkish Airways. Gelten als relativ sicher. Wird z.B. von UN- und IKRK-Mitarbeitern genutzt. Es gibt Essen an Bord, und Schwimmwesten auch, wenn man das Feeling braucht. Wozu sollte sich ein Nigerianer also zuerst durch die Wüste nach Norden schlagen, um dann dort in ein Flugzeug zu steigen, wenn er gleich "zu Hause" einsteigen kann?

Kontrolliert doch keiner in Tunesien, ob der Pass echt ist oder nicht. Und in Berlin laut Asyl rufen! Wozu der ganze Aufwand mit den Booten? Billiger isses wohl auch nicht.

Nö, Flüge sind billiger als Schlepper.

So, und jetzt kommt der Haken. Bei Flughäfen und Flugzeugen kommt niemand auf die Idee, zu behaupten, dass man einen Asylantrag im Flughafen oder Flugzeug stellen kann. Im Flugverkehr gilt es als ganz normal und akzeptiert: Wer keine Einreisepapiere hat, der fliegt postwendend dahin zurück, woher er gekommen ist. Auf eigene Kosten (genauer gesagt auf Kosten der Fluglinie, was typischerweise zur Folge hat, dass die Fluglinie eben doch genau hinsieht - bei vielen Fluglinien kannst Du allerdings das genaue Hinsehen etwas lindern, indem Du ein Rückflugticket vorweist).

Mir ist ein Rätsel, wieso das, was im Flugverkehr eine Selbstverständlichkeit ist, so viel Aufhebens im Schiffsverkehr generiert - aber da ja auch nur im irregulären Schlepperverkehr, denn auf einer regulären Fähre triffst Du auf genau dasselbe Problem wie im Flugzeug auch: No way.

Das Problem ist künstlich. Aus irgendeinem Grund hat "man" irrwitzigerweise das Prinzip etabliert, dass in der "Seenotrettung" ein anderes Völkerrecht existiert als in der Passagierschiffs- und -luftfahrt. Wieso wohl?

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